Was gehört in das Impressum einer Website?

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Fast jede Webseite benötigt ein Impressum und unterliegt nach dem Telemediengesetz (TMG) der Impressumspflicht. Verstöße gegen das Impressum sind der Klassiker schlechthin für Abmahnungen.

Das Impressum selbst kommt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich mit der Zeit jedoch auch für Webseiten eingebürgert.

Nach §5 TMG müssen bestimmte Informationen gewerblicher Anbieter auf der Webseite enthalten sein, damit Rechtsansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können, d.h. es muss eine ladungsfähige Adresse des Webseiteninhabers vorhanden sein.

Wer genau benötigt ein Impressum?

Nicht jede Webseite benötigt ein Impressum, sondern nur „geschäftsmäßige Online-Dienste“ gem. TMG, d.h. derjenige, der Produkte oder Dienstleistungen auf der Webseite anbietet, für die man zahlen muss und demnach unternehmerisch und geschäftsmäßig handelt. Dies sind in der Regel Online Shops oder Anbieter von etwaigen Dienstleistungen, also im Prinzip alle Firmen und Unternehmer.

Gem. § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) besteht eine Impressumpflicht für die Seiten, „die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“. Demnach sind rein private Webseiten von der Impressumpflicht ausgenommen. Allerdings sollte man hier vorsichtig sein. Hat man bspw. einen Werbebanner auf seiner Seite oder nimmt an einem Affiliate Programm teil, auch wenn hier kein oder nur geringer Umsatz generiert wird, so kann man die Webseite als nicht rein privat betrachten. Die deutsche Rechtssprechung legt dies sehr streng aus. Auch Blogger und Betreiber von Foren sollten lieber ein Impressum auf ihrer Seite haben. Gem. Rundfunkstaatsvertrages (RstV) benötigt ein Impressum, wer journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Wer genau hier betroffen ist, ist rechtlich noch nicht ganz geklärt. Daher ist das Impressum auf der Webseite in diesen Fällen empfehlenswert, um rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen.

Wichtig: Das Impressum gilt auch für Social Media Profile wie Facebook, Google+, etc.

Was genau muss in einem Impressum stehen?

  • ◾ Betreiber der Seite
  • ◾ Genaue Firmierung des Unternehmens oder bei natürlichen Personen und Personengesellschaften Vor- und Nachname
  • ◾ Ladungsfähige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort)
  • ◾ Sitz der Gesellschaft. Ein Postfach ist hier nicht ausreichend!
  • ◾ Rechtsform
  • ◾ Vertretungsberechtigter Gesellschafter des Unternehmens oder Vorstand
  • ◾ Stamm- oder Grundkapital
  • ◾ Kontakt (Telefon, Fax und Email)
  • ◾ Aufsichtsbehörde bei Diensten, die eine Zulassung benötigen (bspw. Rechtsanwälte oder Ärzte; bei Versicherungsmaklern die zuständige IHK)
  • ◾ Registereintrag bei GmbH, Genossenschaften oder Partnergesellschaften
  • ◾ Standeskammer bei Freiberuflern
  • ◾ Genaue Berufsausübung und -bezeichnung (bspw. Rechtsanwälte)
  • ◾ Abwicklung oder Liquidition
  • ◾ AG, KGaA oder GmbH in Abwicklung oder Liquition muss im Impressum gelistet sein
  • ◾ Umsatzsteuer-ID

Wie muss das Impressum gestaltet sein?

Das Impressum sollte in einem eigenen Menüpunkt im Hauptmenü oder im Fußbereich der Webseite eingebunden werden und nicht als Pop-Up-Fenster erscheinen, da es „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein muss. So darf das Impressum beispielsweise auch nicht einfach als Bild eingebunden werden. Die Angaben im Impressum müssen jederzeit aktuell, in der deutschen Sprache und gut lesbar sein.

Was ist mit der Datenschutzerklärung?

Gem. § 13 TMG muss eine Datenschutzerklärung auf der Webseite sein. Sie sollte wie das Impressum nach § 13 Absatz 1, Satz 1 TMG einen eigenen Menüpunkt und eine separate Seite haben, da die Informationen jederzeit leicht abrufbar sein müssen. Ansonsten könnte man davon ausgehen, dass die Datenschutzerklärung versteckt wird. Viele Webseitenbetrieber haben die Datenschutzerklärung im Impressum und machen einen großen Fehler und können so abgemahnt werden.

Was passiert wenn ich kein oder ein fehlerhaftes Impressum habe?

Wenn Sie kein oder ein fehlerhaftes Impressum haben begehen Sie gem. § 16 TMG eine Ordnungswidrigkeit und können ein Bußgeld bis 50.000 € auferlegt bekommen. Sie können auch abgemahnt werden, da ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gem. § 4 UWG besteht.

Über einen Impressum Generator können Sie sich Ihr Impressum kostenlos erstellen lassen.

Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

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