
Was ist die Google Blacklist?
Entdeckt Google auf einer Webseite gefährliche, spamartige oder rechtswidrige Inhalte, wird sie auf die Google Blacklist gesetzt. Webseiten bzw. IP-Adressen, die sich auf der Blacklist befinden, werden aus den SERPs entfernt und sind damit über die Google Suche nicht mehr auffindbar.
Gründe für einen Eintrag in der Blacklist
Hauptsächlich befinden sich Webseiten auf der Blacklist, die gegen Googles Geschäftsbedingungen bzw. gegen die Webmaster Richtlinien verstoßen. Dies können zum Beispiel Seiten sein, die durch massives Keyword Stuffing oder andere Black Hat SEO Methoden auffallen. Aber auch Seiten, die Material enthalten, welches gegen das Jugendschutzgesetz, das Urheberrecht oder gegen andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen, kommen auf die Blacklist. Je nach geltendem Landesrecht können dabei unterschiedliche Verstöße zu einem Eintrag auf der Blacklist führen. In China werden beispielsweise bestimmte Webseiten zum Schutz des Regimes gesperrt, wodurch unter anderem die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird.
Darüber hinaus können jedoch auch „ehrliche“ Webseiten auf der Blacklist landen. Nämlich dann, wenn sie Opfer eines Hackerangriffs geworden sind und mit Malware infiziert wurden. Um User zu schützen, werden infizierte Seiten auf die schwarze Liste gesetzt und aus Googles Datenbeständen entfernt.
Woher weiß ich, dass meine Webseite auf der Blacklist steht?
In den meisten Fällen benachrichtigt Google den jeweiligen Seitenbetreiber über den Ausschluss der Webseite aus dem Index. Zunächst wird dabei versucht, den Verantwortlichen über die Google Search Console zu informieren. Besitzt derjenige keinen Account für die Search Console, wird alternativ versucht, über verbreitete E-Mail Adressen wie admin@-, administrator@- oder info@domain.de Kontakt aufzunehmen.
Seitenbetreiber können aber natürlich auch selbst überprüfen, ob ihre Seite auf der Blacklist steht. Hierfür gibt es viele kostenlose Online Tools wie Sucuri Sitecheck. Das Tool informiert einen darüber, ob die Seite mit Malware infiziert ist und zeigt zudem an, ob sie sich auf der Blacklist befindet:
Ansonsten lässt sich auch über eine sogenannte site-Abfrage manuell überprüfen, ob ein Eintrag in der Blacklist vorliegt. Hierfür muss bei Google in das Suchfeld einfach „site:ihredomain.de“ eingegeben werden. Startet man nun die Suche, werden alle Seiten und Inhalte aufgelistet, die sich mit diesem Domainnamen im Google Index befinden:
Werden keine Seiten aufgelistet – obwohl dies kürzlich noch sicher der Fall war – ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Seite aus dem Index entfernt und womöglich auf die Blacklist gesetzt wurde.
Bei einer mit Malware infizierten Seite wird außerdem eine Warnung beim Öffnen der Webseite ausgegeben. Meldungen wie „This site may harm your computer“ beim Aufruf Ihrer Webseite sind demnach ein sicheres Indiz dafür, dass Google schädliche Inhalte auf Ihrer Seite festgestellt hat.
Wie kann ich meine Domain wieder aus der Blacklist entfernen?
Bei Inhalten, die gegen länderspezifische Gesetze verstoßen, ist eine Entfernung der Domain aus der Blacklist in der Regel nicht möglich. Hierfür müssten die Inhalte vom Seitenbetreiber an die geltenden Gesetze angepasst und sämtliche Verstöße korrigiert werden.
Damit eine Webseite aus der Blacklist entfernt und wieder in den Google Index aufgenommen wird, muss der Seitenbetreiber einen manuellen Wiederaufnahmeantrag über die Google Search Console stellen, den sogenannten Reconsideration Request. Die Grundvoraussetzung für eine Wiederaufnahme in den Index ist natürlich, dass alle beanstandeten Inhalte beseitigt und Sicherheitsprobleme vollständig behoben wurden. Der Wiederaufnahmeantrag sollte dabei möglichst detailliert begründet werden und alle durchgeführten Maßnahmen auflisten. Da der Reconsideration Request stets manuell von einem Google Mitarbeiter überprüft wird, kann dies dessen Arbeit enorm erleichtern und die Wiederaufnahme in den Index beschleunigen.
Für gehackte Webseiten bietet Google in diesem Video nützliche Tipps, um das Problem zu beheben:

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